Wir sind für Sie da
Unsere Praxis bietet sozialzahnmedizinische Leistungen für Patienten, die finanziell von der Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen (EL) unterstützt werden. Mit einem klaren Ablauf und enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden stellen wir sicher, dass notwendige Behandlungen durchgeführt werden, ohne die finanzielle Situation der Patienten zu belasten.
Bei Patienten, die von der Sozialhilfe finanziell unterstützt werden, können die anfallenden Behandlungskosten direkt mit der zuständigen Sozialhilfebehörde abgerechnet werden. Überschreiten die Behandlungskosten vorgegebenen Betrag muss durch den behandelnden Zahnarzt vorgängig eine Kostengutsprache beim Sozialamt eingeholt werden.
Sozialhilfeempfänger müssen sich jährlich einer Kontrolluntersuchung und einer professionellen Zahnreinigung unterziehen, um weiterhin in vollem Umfang unterstützt zu werden.
AHV/IV
Für AHV/IV-Bezüger, die Ergänzungsleistungen (EL) erhalten, muss die Rechnung dem Amt für Ergänzungsleistungen eingereicht werden. Überschreiten die Behandlungskosten einen bestimmten Betrag muss durch den behandelnden Zahnarzt vorgängig eine Kostengutsprache beim Amt für Ergänzungsleistungen eingeholt werden. Die Behandlungen richten sich nach den Empfehlungen der Vereinigung der Kantonszahnärztinnen und Kantonszahnärzte und müssen entsprechend einfach, wirtschaftlich und zweckmässig sein.
