Tarife und Konditionen
Dentotar
Der verwendete Taxpunktwert in der Praxis entspricht dem neuen Zahnarzttarif (Dentotar) der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO, der seit 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist.
Für Patienten und Versicherer wird mit dem neuen Tarif die Abrechnung transparenter. Der revidierte Tarif beinhaltet Tarifziffern, welche den Leistungskatalog der modernen Zahnmedizin korrekt abbilden. Das Kostenmodell der Tarifstruktur wurde aktualisiert und der betriebswirtschaftlichen Realität einer heutigen Zahnarztpraxis angepasst (www.dentotar.ch). Der Zahnarzttarif wurde gemeinsam mit den Sozialversicherungspartnern und dem Preisüberwacher erarbeitet. Der angewendete Taxpunktwert in der Praxis beträgt 1.10 CHF.

Zahnarzttarif UV/MV/IV und der Tarif Zahntechnik UV/MV/IV
Für zahnärztliche Leistungen, die mit den eidgenössischen Sozialversicherungen abgerechnet werden, gilt seit dem 1. Januar 2018 der Taxpunktwert UV/MV/IV. Er beträgt CHF 1.00.
Für zahntechnische Leistungen, Medikamente, Hilfsmittel und Materialien muss zusätzlich die Mehrwertsteuer verrechnet werden.
Krankenkassen
Bei Abrechnungen mit Krankenkassen gilt auch nach dem 1. Januar 2018 noch der alte Tarifvertrag KVG aus dem Jahr 1994 (Taxpunktwert von CHF 3.10 für zahnärztliche Leistungen).
Zahnärztekasse
Unsere Zahnarztpraxis rechnet über die Zahnärztekasse ab, was uns in der administrativen Arbeit entlastet. Für allfällige Fragen betreffend Ihrer Rechnung, oder mögliche Teilzahlungsvereinbarungen, können Sie sich direkt an die Zahnärztekasse wenden. (www.zahngeld.ch, T +41 43 477 66 07)